Maximale Förderung für Schnellladepunkte mit Batteriespeicher
Jetzt schnell sein! – Profitieren Sie von bis zu 30.000 € Förderung pro Schnellladepunkt mit Batteriespeicher. Erfahren Sie, wie Sie diese außergewöhnliche Fördermöglichkeit für Ihr Elektromobilitätsprojekt nutzen können, solange das Kontingent reicht. Jetzt informieren und handeln!

Inhaltsverzeichnis

Ihr Beitrag zur Elektromobilität kann sich finanziell auszahlen! Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine erstaunliche Fördermöglichkeit ins Leben gerufen, die Unternehmer und Nachhaltigkeitspioniere dabei unterstützt, Schnellladepunkte mit Batteriespeicher einzurichten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Inhalte die Förderung abdeckt, bis wann Sie sich bewerben können, wer förderberechtigt ist, und wie Sie von dieser finanziellen Unterstützung profitieren können.

 

Was beinhaltet die Förderung?

  • Ziel der BMDV-Förderung: Anreiz für nicht-öffentliche Ladepunkte
  • Bis zu 30.000 € pro Schnellladepunkt
  • Gesamtfördervolumen von 400 Millionen Euro
  • Unterstützung von Unternehmen bei erneuerbaren Energien und Batteriespeicher-Ladestationen
  • Kostenabdeckung für Hardware, Installation und Lastmanagement
  • Zwingende Nutzung erneuerbarer Energien als Voraussetzung

 

Bis wann geht die Förderung für und wer kann davon profitieren ?

Die Fördermittel sind begrenzt und werden nach dem Prinzip “First come, first served” vergeben. Das bedeutet, je schneller Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, insbesondere KMUs, die private Schnellladepunkte einrichten möchten. Bitte beachten Sie, dass die Förderung nach der Installation eine Zweckbindungsfrist von 2 Jahren hat.

 

Ein Beispiel in Zahlen:

Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, wie die Förderung funktioniert, nehmen wir an, dass Sie eine Ladestation mit einer Gesamtleistung von 300 kW und 2 Ladepunkten à 150 kW sowie einen Batteriespeicher von Voltfang für insgesamt 154.000,00 € netto kaufen. Als KMU erhalten Sie eine Förderquote von 40%, was bedeutet, dass Ihnen etwa 60.000 € vollständig erstattet werden.

 

Wie wird der Antrag gestellt?

Um von dieser Fördermöglichkeit zu profitieren, müssen Sie einen Antrag beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr stellen. Sie können auch professionelle Unterstützung von Voltfang erhalten, um den Antragsprozess zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel begrenzt sind, daher empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich für ein Angebot zu bewerben und den Antragsprozess in Gang zu setzen.

Nutzen Sie diese Chance, um die Elektromobilität voranzutreiben und gleichzeitig finanzielle Vorteile zu erzielen. Für weitere Informationen und Schritte zur Antragstellung können Sie sich direkt an Voltfang wenden.

Wenn Sie Fragen zur Förderung haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mehr zum Thema Batteriespeicher erfahren wollen ?

Jetzt für unseren Voltfang-Newsletter anmelden und aufregenden Entwicklungen im Bereich Batteriespeicher  nicht mehr verpassen!

Weitere interessante Themen

Netzentgeltreform 2026: Leitfaden für Unternehmen
Teuer oder unverzichtbar? Was Sie über die Kosten von Gewerbespeichern wissen sollten
Die 7000-Stunden-Regel: Detaillierte Erklärung für Unternehmen
EEG 2023: PV-Optimierung mit Prognose-Laden
Finanzielle Vorteile: Batteriespeicher Förderung 2024
NRW – Batteriespeicher Förderung