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Bandlastprivileg bzw. die „7.000 Stunden-Regel“

Das Bandlastprivileg ist eine besondere Netzentgeltregelung nach § 19 StromNEV. Unternehmen mit sehr gleichmäßigem Stromverbrauch können dadurch deutlich reduzierte individuelle Netzentgelte erhalten. Umgangssprachlich wird häufig von der „7.000-Stunden-Regel“ gesprochen oder der Bandlastregelung.

Was bedeutet die 7.000-Stunden-Regel?

Die Regelung setzt voraus, dass ein Unternehmen mindestens 7.000 Benutzungsstunden pro Jahr erreicht. Benutzungsstunden ergeben sich aus dem Verhältnis von Jahresverbrauch zur Jahreshöchstlast und zeigen, wie konstant der Strombezug erfolgt.

Je gleichmäßiger der Verbrauch über das Jahr verteilt ist, desto höher sind die Benutzungsstunden und desto eher kommt ein reduziertes individuelles Netzentgelt in Betracht.

Abgrenzung zur 2.500h-Regel

Im Unterschied zur 2.500h-Regel geht es beim Bandlastprivileg nicht nur um die Tarifstruktur, sondern um besonders hohe und konstante Auslastung über das Jahr hinweg. Die Anforderungen sind deutlich strenger.

Technische Umsetzung

Zur Sicherstellung einer konstanten Bandlast kommen häufig Industriespeicher oder Stromspeicher zum Einsatz. Durch Lastspitzenkappung und gezielte Verbrauchssteuerung lassen sich Schwankungen reduzieren und Benutzungsstunden erhöhen.


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was ist das Bandlastprivileg?

Das Bandlastprivileg ist eine Regelung nach § 19 StromNEV, die Unternehmen mit sehr gleichmäßigem Stromverbrauch deutlich reduzierte Netzentgelte ermöglicht, sofern sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

Was bedeutet die 7.000-Stunden-Regel?

Die 7.000-Stunden-Regel beschreibt die Voraussetzung, dass ein Unternehmen mindestens 7.000 Benutzungsstunden pro Jahr erreicht, also seinen Stromverbrauch sehr konstant über das Jahr verteilt. Die 7.000 Benutzungsstunden sind dabei der zentrale Schwellenwert. Die konkrete Gewährung des Bandlastprivilegs setzt jedoch weitere Anforderungen voraus- 

Wie hängen Bandlastprivileg und Benutzungsstunden zusammen?

Das Bandlastprivileg basiert auf der Anzahl der Benutzungsstunden. Je gleichmäßiger der Verbrauch und je höher die Benutzungsstunden, desto eher können reduzierte individuelle Netzentgelte gewährt werden.

Welche Rolle spielt ein Batteriespeicher beim Bandlastprivileg?

Ein Batteriespeicher kann Verbrauchsschwankungen ausgleichen, Lastspitzen reduzieren und so helfen, eine konstante Bandlast sicherzustellen. Dadurch steigen die Benutzungsstunden und die Voraussetzungen für reduzierte Netzentgelte verbessern sich.

Ist das Bandlastprivileg identisch mit der 2.500h-Regel?

Nein. Die 2.500h-Regel unterscheidet Netzentgeltstrukturen, während das Bandlastprivileg deutlich höhere Benutzungsstunden von mindestens 7.000 Stunden voraussetzt und eine besondere Form individueller Netzentgelte darstellt.

Was ändert sich durch AgNes?

Nach dem AgNes-Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur soll das Bandlastprivileg unter Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2031 fortgeführt werden (Stand:  August 2026). Die Voraussetzungen beinhalten eine wirksame Vereinbarung über das Bandlastprivileg zwischen Unternehmen und Netzbetreiber zum 31. Dezember 2028 und einen in den Jahren 2026, 2027 oder 2028 mindestens einmal erreichten Rabatt. Die finale Regelung wird für Ende 2026 erwartet.