Die 2.500h-Regel ist eine Sonderregelung der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV) für stromintensive Unternehmen. Betriebe mit mindestens 2.500 Benutzungsstunden pro Jahr und einem jährlichen Stromverbrauch von über 100.000 kWh können dadurch von reduzierten Netzentgelten profitieren. Die Regelung belohnt Unternehmen, die ihren Strombezug gleichmäßig verteilen und damit das Netz entlasten. In Verbindung mit einem Batteriespeichersystem lassen sich Benutzungsstunden stabilisieren und Lastspitzen gezielt reduzieren.