1. Zweck und Art der berufspraktischen Tätigkeit
Die berufspraktische Tätigkeit, nachfolgend auch als Berufspraxis bezeichnet, bildet einen Teil der berufsqualifizierenden Kompetenzen ab, die im Masterstudiengang Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik vermittelt werden. Sie ermöglicht die praktische Anwendung der Kenntnisse und Fähigkeiten, die zum empfohlenen Zeitpunkt (3. Fachsemester) zu einem überwiegenden Anteil bereits erworben wurden. Sie vermittelt anwendungsspezifische Methoden und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis einer Ingenieurin bzw. eines Ingenieurs und soll darüber hinaus auch überfachliche und soziale Kompetenzen fördern und den späteren Übergang in den Beruf erleichtern. Die berufspraktische Tätigkeit ist daher ein wichtiger Bestandteil eines erfolgreichen Studiums im Hinblick auf die spätere berufliche Tätigkeit und insbesondere ein wesentlicher Bestandteil des Masterstudienganges Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik.
Während der Berufspraxis sollen Tätigkeiten ausgeführt werden, die
Einblicke in das aktuelle Aufgabenspektrum von Ingenieurinnen und Ingenieuren geben, insbesondere in moderne Verfahren und Einrichtungen der Entwicklung, Projektierung und Fertigung von Komponenten und Systemen, sowie der Hardwareund Softwareerstellung und –integration für Systeme der Elektrotechnik, Informationstechnik und/oder der Technischen Informatik,
planerische und methodisch-konzeptionelle Anteile beinhalten,
in einem Zusammenhang mit bereits besuchten Lehrveranstaltungen des Masterstudiums stehen.
Organisationsbereiche, die für die Berufspraxis in Frage kommen, sind: Forschung, Entwicklung, Planung, Berechnung, Projektierung, Konstruktion und Integration von bzw. an Komponenten oder Systemen (Hardware und Software), Produktion, Instandhaltung, Qualitätsprüfung, Inbetriebnahme.
Empfehlenswert ist es, wenn die Berufspraxis mehrerer der oben genannten Bereiche umfasst.
Darüber hinaus sollten während der Berufspraxis nicht nur rein fachspezifische Problemstellungen in den Blick genommen werden, sondern auch allgemeinere Aspekte der Arbeitswelt. Zu diesen gehören u.a.:
Organisation, Prozesse und Arbeitsabläufe sowie Informationsmanagement im Unternehmen, Wirtschaftlichkeitsaspekte, Qualitätsmanagement, Unternehmenskultur, Teamarbeit und soziale Strukturen, Arbeitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz.
Für die Berufspraxis nicht in Frage kommen:
Tätigkeiten ohne Bezug zur Elektrotechnik sowie Tätigkeiten, die sich ausschließlich auf Verwaltung, die Erstellung oder Installation von Software, die Reparatur von Geräten, die Errichtung von Hausinstallationen – um einige typische Beispiele zu nennen – beziehen.
2. Dauer der berufspraktischen Tätigkeit
Die anerkannte berufspraktische Tätigkeit muss insgesamt mindestens 18 Wochen betragen und soll im Masterstudium (vorgesehen im 3. Semester) durchgeführt werden. Sie ist in der Regel in einem zusammenhängenden Zeitraum zu absolvieren. Wird die berufspraktische Tätigkeit ausnahmsweise in Abschnitten durchgeführt, so ist zu beachten, dass die Tätigkeit in einem Betrieb mindestens vier zusammenhängende Wochen betragen muss. Stunden- bzw. tageweise Beschäftigung (Teilzeittätigkeiten) entsprechen nicht dem Zweck der berufspraktischen Tätigkeit und können daher nicht anerkannt werden.
Ausgefallene Arbeitstage (Urlaub, Krankheit, sonstige freie Tage, jedoch nicht gesetzliche
Feiertage) müssen nachgeholt werden.
3. Betriebe für die berufspraktische Tätigkeit und Einhaltung der Richtlinien
Die in der berufspraktischen Tätigkeit zu vermittelnden Kenntnisse und Erfahrungen können vornehmlich in mittleren und großen Industriebetrieben oder in Technologie-Unternehmen mit Orientierung auf Systementwicklung erworben werden. Darüber hinaus sind industrienahe Forschungseinrichtungen geeignet. Ferner kommen Betriebe wie z. B. Kraftwerke, Behörden, Institutionen und auch Start-up Unternehmen in Frage, sofern sie eine ingenieurmäßige Betreuung der berufspraktischen Tätigkeit gewährleisten können.
Nicht in Frage kommen Kleinbetriebe ohne Entwicklungs- oder Systemorientierung oder Handwerksbetriebe. Auch nicht anerkannt werden Praktika an Hochschulen und Universitäten oder im eigenen oder elterlichen Betrieb.
Das Praktikantenbüro der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik vermittelt keine Praktikantenstellen, es berät aber bezüglich der Eignung von Praktikantenstellen im Sinne dieser Richtlinien.
Alle weitern wichtigen Informationen findest du im Pratikantenbüro der RWTH