Mehr Erlös aus Ihrem Wind- oder Solarpark
Co-Location
Ein Netzanschluss, zwei Anlagen – kurz erklärt
Bei einer Co-Location nutzen ein Batteriespeicher und ein Wind- oder Solarpark denselben Netzverknüpfungspunkt. Beide bleiben rechtlich und technisch eigenständige Anlagen – der Speicher wird nicht Teil des Parks, sondern teilt sich dessen Netzinfrastruktur.
Ihre Herausforderung – unsere Lösung
Problem
Erlöse unter Druck
Neue Wind- und Solaranlagen erhalten seit dem 25.02.2025 in Stunden mit negativen Strompreisen keine Vergütung mehr.
Lösung
Einspeisung verschieben
Der Speicher verschiebt die Einspeisung in Stunden mit höheren Preisen und erschließt zusätzliche Erlöse aus Regelleistung und Stromhandel.
Problem
Abregelung kostet Ertrag
Bei hoher Wind- oder Solarerzeugung wird der Park gedrosselt oder abgeschaltet.
Lösung
Überschuss speichern
Der Speicher nimmt überschüssigen Strom auf und speist ihn zeitversetzt ein.
Problem
Netzanschluss ist knapp
Neue Anschlusskapazitäten sind oft erst nach Jahren verfügbar.
Lösung
Bestehenden Anschluss nutzen
Der Speicher nutzt den bestehenden Netzanschluss Ihres Parks und erhöht dessen Auslastung.
Ihre Vorteile
Schnellere Umsetzung
Als Erweiterung einer Erneuerbaren-Anlage profitiert der Speicher oft vom Netzanschlussvorrang nach § 8 EEG und lässt sich bei Wind- und Freiflächen-PV häufig in die bestehende Baugenehmigung aufnehmen.
Geringere Investitionskosten
Kein neues Umspannwerk, keine neue Mittelspannungsleitung, kein neuer Netzanschluss.
Synergien im Betrieb
Fläche, Zuwegung, Überwachung und Wartung werden gemeinsam genutzt.
Case Study
Speicher im Windpark
In einem Windpark hat Voltfang den Batteriespeicher von der Planung bis zum Betrieb realisiert.
Leistung
Betriebskonzept
Folgeauftrag (mindestens)
Was entschieden hat
Umsetzungsgeschwindigkeit
Der Zeitplan des Betreibers wurde gehalten.
Volle Integration
Voltfang übernimmt das Integrationsrisiko am gemeinsamen Netzanschluss, inklusive neuem Messfeld für eine saubere Bilanzkreistrennung.
Durchdachtes Betriebskonzept
Als Grünstromspeicher mit priorisiertem Netzantrag und Vorteilen bei der Baugenehmigung, mit Option auf späteren Netzstrombetrieb.
Eine Verantwortung
Von der Beschaffung über die Integration bis zu Betrieb und EMS.
Whitepaper Co-Location
Speicher am Wind- und Solarpark: Betriebskonzepte, Integration, Erlöse
Wie Co-Location in der Praxis funktioniert, welche regulatorischen Weichen gestellt wurden und was bei der Umsetzung wirklich zählt, zeigt das Voltfang-Whitepaper dazu.
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Häufige Fragen zu Speichern an Wind- und Solarparks
Co-Location bedeutet, dass ein Batteriespeicher und eine Erzeugungsanlage wie ein Wind- oder Solarpark denselben Netzverknüpfungspunkt nutzen. Beide bleiben eigenständige Anlagen, teilen sich aber Netzanschluss, Fläche und Infrastruktur. Voltfang plant, integriert und betreibt solche Speicher an bestehenden und neuen Parks.
Ein Batteriespeicher am Park nimmt Strom auf, der sonst abgeregelt oder zu sehr niedrigen Preisen eingespeist würde, und gibt ihn ab, wenn er wertvoller ist. Zusätzlich kann er Regelleistung bereitstellen und am Strommarkt handeln. Voltfang plant, integriert und betreibt solche Speicher am gemeinsamen Netzanschluss des Parks.
Ja. Park und Speicher teilen sich den Netzanschluss, neue Netzinfrastruktur ist meist nicht nötig. Voltfang klärt die Voraussetzungen mit dem Netzbetreiber und setzt die Integration um – inklusive neuem Messfeld für eine saubere Bilanzkreistrennung.
Nicht, wenn das Betriebskonzept passt. Ein Grünstromspeicher, der nur aus dem Park lädt, erhält die Grünstromeigenschaft. Seit der MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur vom 01.10.2026 können Speicher auch Netzstrom nutzen, ohne die Förderung für zwischengespeicherten Grünstrom zu verlieren; die Umsetzung läuft bis Ende September 2027. Voltfang stimmt das passende Konzept früh mit dem Netzbetreiber ab.
Ein Grünstromspeicher lädt ausschließlich aus der angeschlossenen Wind- oder Solaranlage, der Strom bleibt Grünstrom. Ein Netzstromspeicher (auch Graustromspeicher) lädt zusätzlich aus dem Netz und wird frei an Strom- und Regelenergiemarkt vermarktet. Voltfang plant Projekte so, dass ein späterer Wechsel möglich bleibt.
Mit einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung nach § 8a EEG begrenzen Netz- und Anlagenbetreiber die maximale Einspeisung am Netzanschluss, auch zeitlich gestaffelt. Teilen sich mehrere Anlagen oder Speicher einen Netzverknüpfungspunkt, regelt die Vereinbarung auch die gemeinsame Verantwortung und Haftung. Das EMS von Voltfang hält die vereinbarte Grenze jederzeit ein.
Bei Voltfang tragen wir das Integrationsrisiko am gemeinsamen Netzanschluss – von Messkonzept und Schutztechnik bis zur Einbindung in die Parksteuerung. Sie haben eine Ansprechperson für das gesamte Projekt.
Ja, er wird nur anders betrieben. Windstrom schwankt über längere Zeiträume als Solarstrom, deshalb kombiniert das EMS von Voltfang Einspeiseverschiebung mit Regelleistung und Stromhandel. In einem Windpark in Niedersachsen hat Voltfang einen solchen Speicher realisiert; ein Folgeauftrag über mindestens 20 MWh ist vereinbart.
Den Takt geben meist Netzanschluss und Genehmigung vor. Voltfang beschleunigt beides mit Musterdokumenten, Erfahrung und einem Grünstromkonzept mit priorisiertem Netzantrag, wo es passt. Den konkreten Zeitplan legen wir nach der Bestandsaufnahme fest.
Ja. Das EMS von Voltfang hat offene Schnittstellen und ist mit gängigen Vermarktern kompatibel. Ihr bestehender Direktvermarkter kann eingebunden werden.