Unter Co-Location versteht man eine Anlagenkonfiguration, bei der ein Batteriespeicher und eine Energieerzeugungsanlage – wie ein Wind- oder Solarpark – denselben Netzverknüpfungspunkt (NVP) zum öffentlichen Stromnetz gemeinsam nutzen.
Obwohl beide Anlagen denselben Netzanschlusspunkt teilen, bleiben Erzeugungsanlage und Batteriespeicher rechtlich wie technisch eigenständige Einheiten. Der Speicher wird also nicht Teil der Erzeugungsanlage, sondern nutzt gemeinsam mit ihr die vorhandene Netzinfrastruktur. Das unterscheidet Co-Location vom Stand-Alone-Batteriespeicher, der über einen eigenen Netzanschluss verfügt und unabhängig von einer Erzeugungsanlage betrieben wird.
Für den Betrieb des Speichers stehen grundsätzlich zwei Modelle zur Verfügung:
Liegt eine Kombination dieser beiden Varianten vor, spricht man von einem Hybridspeicher.
Auslegung und Wirtschaftlichkeit einer Co-Location hängen stark davon ab, mit welcher Erzeugungsart der Speicher kombiniert wird. Die einzelnen Konstellationen behandeln wir in eigenen Beiträgen:
Co-Location-Projekte werden meist mit Batteriegroßspeichern bzw. Grid-Scale-Batteriespeichern umgesetzt. Je nach Betriebsmodell und Regulierung kann ein solcher Speicher grundsätzlich an denselben Erlösmärkten teilnehmen wie andere Großspeicher – etwa über Multi-Use, Intraday-Trading oder Primärregelleistung.
Die Vorteile zeigen sich vor allem in einer schnelleren Realisierung von Batteriespeicher-Projekten. Ein Co-Location-Speicher an einer bestehenden EE-Anlage profitiert vom EE-Anschlussprivileg nach § 8 EEG: Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Anschlussantrag innerhalb von acht Wochen zu bearbeiten. Zudem kann der Speicher bei Windparks und Freiflächen-PV häufig in die bestehende Baugenehmigung einbezogen werden, was den Genehmigungsaufwand erheblich reduziert. Der Batteriespeicher kann dazu beitragen, dass sich eine Co-Location-Anlage insgesamt wirtschaftlich oder technisch besser darstellt als eine reine Erzeugungsanlage (EZA) – aus reiner Speicherperspektive ist ein Stand-Alone-Speicher jedoch wirtschaftlicher.
Einsparungen können in den Investitionskosten (CAPEX) liegen, weil der Speicher die bestehende Infrastruktur mitnutzt: Es muss kein neues Umspannwerk gebaut, keine neue Mittelspannungstrasse verlegt und kein neuer Netzanschluss beantragt werden – der in vielen Verteilnetzen ohnehin kaum noch zu bekommen ist. Überdies entstehen Synergien bei den laufenden Betriebskosten (OPEX): Pacht, Grünpflege, Videoüberwachung und Wartungspersonal können für Erzeugungsanlage und Speicher gemeinsam genutzt werden.
Das Stromnetz hinkt dem Ausbau von Wind- und Solaranlagen hinterher. Das führt dazu, dass immer öfter Anlagen abgeregelt werden müssen oder Strompreise zur Mittagszeit ins Negative rutschen. Gleichzeitig ist es extrem schwer und zeitaufwendig, neue Netzanschlüsse für eigenständige Batteriespeicher zu bekommen. Co-Location löst dieses Problem: Der Speicher nutzt den bestehenden Netzanschluss eines Wind- oder Solarparks, der ohnehin die meiste Zeit des Jahres nicht voll ausgelastet ist.
Co-Location ist kein neues Konzept – relativ neu ist die strukturelle Notwendigkeit. Drei Entwicklungen führen dazu, dass Batteriespeicher-Projekte verstärkt mit Co-Location errichtet werden:
Beides ist wirtschaftlich attraktiv, folgt aber einer anderen Logik. Durch den natürlichen Tages- und Jahreszeitenrhythmus erzeugen PV-Anlagen zu spezifischen Zeiten Energie. Dadurch weist ein Grünstromspeicher dort nur vergleichsweise wenige nutzbare Zyklen auf – im Vergleich zur Kombination mit Windenergie, die über das Jahr verteilt und unregelmäßiger aktiv ist. Das Resultat: In einem Windpark werden tendenziell genug Zyklen erreicht, um den Speicher als Grünstromspeicher rentabel zu betreiben, während PV-Parks tendenziell primär mit Graustromspeichern kombiniert werden.
Die größte Hürde ist das sogenannte Ausschließlichkeitsprinzip im EEG: Wer Netzstrom in seinen Speicher lädt, verliert die Förderung für den eingespeisten Strom. Das zwingt Betreiber bisher zu einer harten Entweder-oder-Entscheidung zwischen Grün- und Graustrom. Zudem fehlt es auf Behördenseite oft an Erfahrung mit dieser jungen Anlagenkombination, was Baugenehmigungen und Netzanträge verzögern kann.
Hybrid Co-Location ist das Betriebsmodell, das zukünftig ermöglicht werden soll. Ein Hybridspeicher darf dabei uneingeschränkt am Strommarkt teilnehmen und Netzstrom laden – wie ein Graustromspeicher –, behält aber durch viertelstundenscharfe Messung die EEG-Förderung für den Anteil, der lokal aus Wind oder Sonne geladen wurde.
Bei Bestandsanlagen braucht es eine zusätzliche Tektur (Änderung der bestehenden Baugenehmigung) oder eine eigene Genehmigung. Bei neuen Wind- oder Solarparks kann der Bau des Speichers über denselben Antrag laufen. Über die Privilegierung lässt sich dabei nur ein Grünstromspeicher mitziehen – unabhängig davon, ob es sich um Wind oder Sonne handelt –, da er als Subsystem der Erzeugungsanlage angesehen wird.