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Co-Location

Unter Co-Location versteht man eine Anlagenkonfiguration, bei der ein Batteriespeicher und eine Energieerzeugungsanlage – wie ein Wind- oder Solarpark – denselben Netzverknüpfungspunkt (NVP) zum öffentlichen Stromnetz gemeinsam nutzen.

Wie Co-Location technisch und rechtlich funktioniert

Obwohl beide Anlagen denselben Netzanschlusspunkt teilen, bleiben Erzeugungsanlage und Batteriespeicher rechtlich wie technisch eigenständige Einheiten. Der Speicher wird also nicht Teil der Erzeugungsanlage, sondern nutzt gemeinsam mit ihr die vorhandene Netzinfrastruktur. Das unterscheidet Co-Location vom Stand-Alone-Batteriespeicher, der über einen eigenen Netzanschluss verfügt und unabhängig von einer Erzeugungsanlage betrieben wird.

Grünstromspeicher, Graustromspeicher und Hybridspeicher

Für den Betrieb des Speichers stehen grundsätzlich zwei Modelle zur Verfügung:

  • Grünstromspeicher: Der Batteriespeicher wird ausschließlich mit Strom aus der direkt angeschlossenen Erneuerbaren-Energien-Anlage beladen. Für ihn ist eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) möglich.
  • Graustromspeicher: Der Speicher bezieht seinen Strom aus dem öffentlichen Netz.

Liegt eine Kombination dieser beiden Varianten vor, spricht man von einem Hybridspeicher.

Co-Location bei Solarparks, Windparks und Agri-PV

Auslegung und Wirtschaftlichkeit einer Co-Location hängen stark davon ab, mit welcher Erzeugungsart der Speicher kombiniert wird. Die einzelnen Konstellationen behandeln wir in eigenen Beiträgen:

Einordnung im Energiesystem

Co-Location-Projekte werden meist mit Batteriegroßspeichern bzw. Grid-Scale-Batteriespeichern umgesetzt. Je nach Betriebsmodell und Regulierung kann ein solcher Speicher grundsätzlich an denselben Erlösmärkten teilnehmen wie andere Großspeicher – etwa über Multi-Use, Intraday-Trading oder Primärregelleistung.


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Welche Vorteile bietet Co-Location gegenüber einem Stand-Alone-Speicher?

Die Vorteile zeigen sich vor allem in einer schnelleren Realisierung von Batteriespeicher-Projekten. Ein Co-Location-Speicher an einer bestehenden EE-Anlage profitiert vom EE-Anschlussprivileg nach § 8 EEG: Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Anschlussantrag innerhalb von acht Wochen zu bearbeiten. Zudem kann der Speicher bei Windparks und Freiflächen-PV häufig in die bestehende Baugenehmigung einbezogen werden, was den Genehmigungsaufwand erheblich reduziert. Der Batteriespeicher kann dazu beitragen, dass sich eine Co-Location-Anlage insgesamt wirtschaftlich oder technisch besser darstellt als eine reine Erzeugungsanlage (EZA) – aus reiner Speicherperspektive ist ein Stand-Alone-Speicher jedoch wirtschaftlicher.

Welche konkreten Kostenvorteile gibt es bei Batteriespeicherprojekten mit Co-Location?

Einsparungen können in den Investitionskosten (CAPEX) liegen, weil der Speicher die bestehende Infrastruktur mitnutzt: Es muss kein neues Umspannwerk gebaut, keine neue Mittelspannungstrasse verlegt und kein neuer Netzanschluss beantragt werden – der in vielen Verteilnetzen ohnehin kaum noch zu bekommen ist. Überdies entstehen Synergien bei den laufenden Betriebskosten (OPEX): Pacht, Grünpflege, Videoüberwachung und Wartungspersonal können für Erzeugungsanlage und Speicher gemeinsam genutzt werden.

Warum ist Co-Location aktuell ein so großes Thema in der Energiebranche?

Das Stromnetz hinkt dem Ausbau von Wind- und Solaranlagen hinterher. Das führt dazu, dass immer öfter Anlagen abgeregelt werden müssen oder Strompreise zur Mittagszeit ins Negative rutschen. Gleichzeitig ist es extrem schwer und zeitaufwendig, neue Netzanschlüsse für eigenständige Batteriespeicher zu bekommen. Co-Location löst dieses Problem: Der Speicher nutzt den bestehenden Netzanschluss eines Wind- oder Solarparks, der ohnehin die meiste Zeit des Jahres nicht voll ausgelastet ist.

Seit wann gibt es das Co-Location-Konzept?

Co-Location ist kein neues Konzept – relativ neu ist die strukturelle Notwendigkeit. Drei Entwicklungen führen dazu, dass Batteriespeicher-Projekte verstärkt mit Co-Location errichtet werden:

  • Der Ausbau erneuerbarer Energien hat den Netzausbau strukturell überholt. Die Folgen sind Netzengpässe, steigende Curtailment-Volumina und eine deutliche Zunahme von Stunden mit negativen Börsenpreisen, die sich unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit von Bestandsanlagen auswirken.
  • Parallel hat sich der regulatorische Rahmen geöffnet: Mit § 8a EEG sind seit 2025 flexible Netzanschlussvereinbarungen möglich, die die gemeinsame Nutzung eines Netzverknüpfungspunktes durch Erzeugungsanlage und Speicher erleichtern – Stichwort Überbauung des NVP.
  • Sinkende Hardwarekosten und steigende Erlöspotenziale durch Marktvolatilität und wachsende Regelenergiemärkte führen zu tragfähigen Business Cases für Co-Location-Projekte.

Lohnt sich Co-Location eher für Photovoltaik (PV) oder für Windkraft?

Beides ist wirtschaftlich attraktiv, folgt aber einer anderen Logik. Durch den natürlichen Tages- und Jahreszeitenrhythmus erzeugen PV-Anlagen zu spezifischen Zeiten Energie. Dadurch weist ein Grünstromspeicher dort nur vergleichsweise wenige nutzbare Zyklen auf – im Vergleich zur Kombination mit Windenergie, die über das Jahr verteilt und unregelmäßiger aktiv ist. Das Resultat: In einem Windpark werden tendenziell genug Zyklen erreicht, um den Speicher als Grünstromspeicher rentabel zu betreiben, während PV-Parks tendenziell primär mit Graustromspeichern kombiniert werden.

Welche regulatorischen Hürden gibt es aktuell bei Co-Location?

Die größte Hürde ist das sogenannte Ausschließlichkeitsprinzip im EEG: Wer Netzstrom in seinen Speicher lädt, verliert die Förderung für den eingespeisten Strom. Das zwingt Betreiber bisher zu einer harten Entweder-oder-Entscheidung zwischen Grün- und Graustrom. Zudem fehlt es auf Behördenseite oft an Erfahrung mit dieser jungen Anlagenkombination, was Baugenehmigungen und Netzanträge verzögern kann.

Was bedeutet „Hybrid Co-Location“?

Hybrid Co-Location ist das Betriebsmodell, das zukünftig ermöglicht werden soll. Ein Hybridspeicher darf dabei uneingeschränkt am Strommarkt teilnehmen und Netzstrom laden – wie ein Graustromspeicher –, behält aber durch viertelstundenscharfe Messung die EEG-Förderung für den Anteil, der lokal aus Wind oder Sonne geladen wurde.

Braucht der Speicher eines Co-Location-Projekts eine eigene Baugenehmigung?

Bei Bestandsanlagen braucht es eine zusätzliche Tektur (Änderung der bestehenden Baugenehmigung) oder eine eigene Genehmigung. Bei neuen Wind- oder Solarparks kann der Bau des Speichers über denselben Antrag laufen. Über die Privilegierung lässt sich dabei nur ein Grünstromspeicher mitziehen – unabhängig davon, ob es sich um Wind oder Sonne handelt –, da er als Subsystem der Erzeugungsanlage angesehen wird.